Prignitz Menüfrisch gekocht und pünktlich geliefert

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Lieferungen und Leistungen der Firma "Prignitz Menü" erfolgend ausschließlich zu den folgenden Bedingungen. Anderweitigen widersprechenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform.

Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote stellen ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von zubereiteten Speisen dar. Sobald die Bestellung durch den Kunden bei uns eingegangen ist, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Sollte die Bestellung die Versorgung eines Kindes zum Inhalt haben, so gelten die gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner.

Lieferung

Die Lieferung der Speisen erfolgt durch unsere Mitarbeiter oder andere beauftragte Unternehmen an die angegebene Lieferadresse. Die Mittagsmenüs werden zu vereinbarten Zeiten an unsere Kunden geliefert. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Schlechtwettereinbrüchen, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Verkehrsunfall des Lieferfahrzeuges verlängern sich die Lieferzeiten. Wir sind dann um eine zeitnahe Auslieferung bemüht.

Mängel

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der bestellten Waren. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen. Anderweitige Mängel sind Prignitz Menü unverzüglich telefonisch / persönlich / per Fax oder E-Mail unter Hinterlassung einer Telefonnummer anzuzeigen. Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen / abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel. Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängeln wird sofort besprochen, ob das bemängelte Produkt bis zur Abholung aufzubewahren ist. Sollte die Mängelanzeige auf anderem Wege erfolgen, melden wir uns umgehend telefonisch beim Kunden und behalten uns die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor. Die gelieferten Speisen sind zum sofortigen Verzehr nach Lieferung bestimmt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Essenlieferung bis zum Verzehr ordnungsgemäß gelagert wird.

Gewährleistung

Bei berechtigter Mängelanzeige wird das Entgelt für das gelieferte Produkt nicht erhoben.
Sollte der Mangel nachweislich durch unsachgerechte Lagerung bis zum Verzehr erfolgt sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch seitens des Kunden.

Warmhaltebehälter

Die Warmhaltebehälter, in denen das Essen geliefert wird, sind Eigentum von Prignitz Menü. Diese verbleiben, sofern der Kunde dies wünscht, bis zum nächsten Liefertag beim Kunden und werden durch den Mitarbeiter, der das Essen liefert, wieder mitgenommen. Der Kunde haftet für Schäden und Verlust der Warmhaltebehälter, solange sie sich in seiner Oghut befinden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, gibt er die Warmhaltebehälter sofort an den ausliefernden Mitarbeiter zurück.

Zahlung

Die Abrechnung gegenüber den Menükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarungen monatlich. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unbar zahlbar. Sofern sich Unstimmigkeiten ergeben sollten, setzt sich der Kunde umgehend mit den Mitarbeitern unserer Buchhaltung telefonisch in Verbindung. Sollte die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Erhalt reklamiert worden sein, gilt sie als anerkannt. Sofern der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages länger als 14 Tage in Verzug sein sollte, werden wir eine Mahnung versenden. Bei fortdauerndem bzw. teilweisem Zahlungsverzug erfolgt eine weitere Mahnung und weitere Bestellungen werden storniert. Für den entstandenen Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr erhoben. Sollte innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht gezahlen werden, steht es uns frei, die Angelegenheit unseren Rechtsanwälten oder der Creditrefom / SchuFa zur Bearbeitung zu übergeben. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug bzw. unvollständigen Zahlungen die Essenlieferung für den Kunden bzw. dessen Kind einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn sämtliche Forderungen beglichen sind. Dann nur gegen Vorauszahlung.
Es besteht die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Kosten die für Rückbuchungen, die durch die Bekanntgabe falscher Kontodaten oder mangelnder Deckung, somit durch ein Verschulden des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Kosten für Nachforschungsaufträge zur Anschriftenermittlung, sofern der Kunde eventuelle Personenstands- oder Anschriftenänderungen nicht rechtzeitig mitteilt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in allen Fällen Perleberg. Es wird deutsches Recht angewandt.

Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt.